St. Franziskus im Caritas-Zentrum Bremen - Wie viel kostet ein Platz oder eine Leistung?

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Wie viel kostet ein Platz oder eine Leistung?
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Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Platz oder eine Leistung?

Wir machen Ihnen unsere Kosten transparent

Pflege-Rollstuhl
Pflege und Betreuung wird von Menschen an Menschen gemacht und hat deshalb ihren Preis.

Pflege wird von Menschen an Menschen gemacht. So entstehen gewisse Kosten, deren Hintergründe wir Ihnen gern erläutern. Wir möchten Ihnen die Kosten möglichst transparent machen. Deshalb können Sie die aktuelle Kostenübersicht der Altenhilfeeinrichtung St. Franziskus dort als pdf downloaden.

Wir informieren Sie darüber hinaus, wer die Kosten übernimmt und geben Ihnen Hinweise für die Beantragung einer Pflegestufe.

Die Kosten für eine Service-Wohnung in der Einrichtung St. Franziskus finden Sie bei unserem Angebot Service-Wohnen.

 

Hintergründe zu den Pflegekosten

Die Einrichtungen der Caritas-Pflege gGmbH unterscheiden sich von Unternehmen der Wirtschaft in einem entscheidenden Punkt: Sie entspringen nicht der Zielsetzung, Gewinn zu machen, sondern sie dienen der Verwirklichung unserer sozial-caritativen Aufgabe. Doch Pflege ist kostenintensiv, da sie von Menschen gemacht wird. Als kirchliche Einrichtung zahlen wir unseren Mitarbeitern einen angemessenen Lohn für ihre Pflegetätigkeit.

Um den Preis für einen Pflegeplatz zu verstehen, sollte man die Aufschlüsselung der Leistungen eines Altenpflegeheimes kennen. Der Preis für einen stationären oder teilstationären Platz setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • die pflegebedingten Kosten
  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • die Investitionskosten (Kostenanteil für Errichtung sowie Instandhaltung der Einrichtung)


Die Pflegekassen dürfen ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Der Versorgungsvertrag wird zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe abgeschlossen.
In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind.
Die Heimentgelte werden meist für ein Jahr zwischen dem Heim und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches X (SGB X) vereinbart.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wacht im Auftrag der Pflegekassen über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung des Heimgesetzes.

Heimentgelte für Kurz- und Langzeitpflege der Einrichtung St. Franziskus

Wir möchten Ihnen die Kosten möglichst transparent machen. Deshalb können Sie hier die detaillierten aktuellen Kostenübersichten der Einrichtung St. Franziskus als pdf downloaden. In den Kosten sind alle pflegebedingten Aufwendungen, der allgemeine Vergütungssatz für Unterkunft und Verpflegung sowie die so genannten Investitionskosten enthalten.

Heimentgelt in der Langzeitpflege St. Franziskus

 
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Langzeitpflege Januar 2012 I
 
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Langzeitpflege Januar 2012 II


 


Entgelt für 28 Tage in der Kurzzeitpflege St. Franziskus (Stand: 1.1.2010)

Die Pflegekasse trägt derzeit je nach Pflegestufe einen unterschiedlich hohen Anteil an den Kosten der Kurzzeitpflege. Bei 28 Tagen beträgt der Eigenanteil der Bewohner/innen bei den Pflegestufen 0 bis III damit

 

Entgelt der Kurzzeitpflege St. Franziskus

 
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Kurzzeitpflege Januar 2012 I
 
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Kurzzeitpflege Januar 2012 II



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Verhinderungspflege Januar 2012 II

 

 
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Verhinderungspflege Januar 2012 I
 


Bei Fragen können Sie sich auch gern an uns wenden, wir helfen Ihnen.

Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen werden den Bewohner/innen gesondert berechnet:

  • Kennzeichnung der persönlichen Wäsche und Bekleidung
  • Instandsetzung der persönlichen Wäsche und Bekleidung (nähen, flicken, stopfen).
  • Durchführung von Reparaturen an persönlichen Einrichtungsgegenständen
  • Bewirtung von privaten Gästen, Ausrichten von persönlichen Festen
  • Fahrtkosten und Eintrittsgelder bei Ausflügen
  • Angebote an außergewöhnlichen Speisen und Getränken außerhalb der Regelversorgung auf Wunsch des Bewohners
  • Dienstleistungen eines Friseurs oder Fußpflegers
  • Persönliche Pflegemittel
  • und ähnliches


Hier informieren wir Sie darüber hinaus, wer die Kosten übernimmt und geben Ihnen Hinweise für die Beantragung einer Pflegestufe.

Wenden Sie sich an uns, wenn sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gern weiter.