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Durch den Heimbeirat wirken die Bewohner/innen von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebes wie die Verpflegung und Freizeitgestaltung
mit. Die Einrichtungsleitung von St. Franziskus steht zur Beratung und Begleitung des Heimbeirates zur Verfügung und unterstützt seine Arbeit. Die gesetzlichen
Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung von Heimbewohnern in Angelegenheiten
des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV). Der Heimbeirat wurde für Dritte, zum Beispiel Angehörige und andere Vertrauenspersonen geöffnet. Die Bewohner/innen wählen
ihre Vertreter/innen alle zwei Jahre.
Die Mitglieder unseres aktuellen Heimbeirates sind Frau Köstermann, Frau Pinkall, Frau Röhrs und Frau Flesch (v.l.n.r.).
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